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Der Freistaat Sachsen hebt völlig überraschend die Stallpflicht für Geflügel auf

Der Freistaat Sachsen hebt völlig überraschend die Stallpflicht für Geflügel auf stallpflicht sachsen mittelsachsen Stallpflicht für Geflügel aufgehoben
Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

Völlig unerwartet hat der Freistaat Sachsen am 17.3.2017 die landesweite Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Am Mittag hatte es bei "MDR1 Radio Sachsen" heftige Diskussionen gegeben. Durch die monatelange Stallpflicht würden mehr Tiere sterben als durch den eigentlichen Erreger H5N8.

Vor wenigen Tagen waren im Landkreis Mittelsachsen neue Fälle von Vogelgrippe bekannt geworden. Wie es nun zu der überraschenden Beendigung der Stallpflicht kommen konnte, ist daher noch unklar. 

Nach jetzigem Kenntnisstand sind die aktuellen Pressemeldungen allerdings kein Grund zum Jubeln: Die landesweite Stallpflicht wurde für den Freistaat Sachsen zwar aufgehoben, doch jetzt entscheiden die Veterinärämter der Landkreise darüber, wo die Stallpflicht im Einzelfall gilt. Zitat (MDR):

"Wie das Verbraucherschutzministerium mitteilte, entscheiden nun die örtlichen Veterinärbehörden über im Einzelfall notwendige Maßnahmen. Bei neuen Funden von infizierten Tieren würden dann weiterhin Sperrbezirke ausgewiesen. In den noch bestehenden gesperrten Zonen blieben die behördlich angeordneten Maßnahmen und damit auch die Stallpflicht in Kraft."

Auf der Webseite des Landratsamtes Mittelsachsens findet man (heute noch) keine Informationen zur Aufhebung der Stallpflicht. Möglicherweise kam die Information aus Dresden am Freitag Abend einfach zu spät, um im Landratsamt noch bearbeitet zu werden. Anfang der Woche werde ich das noch einmal recherchieren.

Unter hohen Auflagen gewährt man seit dem 7.3.2017 Sondergenehmigungen für die Zucht von Wassergeflügel. Dazu zählt u.a. eine "Getrennthaltung" und die regelmäßige Einsendung von Proben an die Landesuntersuchungsanstalt. (Links am Ende des Artikels)

 

 

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