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Geflügelseuche H5N8 in Sachsen: Stallpflicht für alle Geflügelarten und Verbot aller Geflügelausstellungen

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Stallpflicht in Sachsen - Unsere Wachteln müssen im Stall bleiben

Wegen der in Sachsen aufgetretenen Geflügelseuche H5N8 hat der Freistaat Sachsen am 14.11.2016 eine Stallpflicht für alle Geflügelarten angeordnet. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von 10000 bis 30000 Euro. Mit der Stallpflicht soll der Kontakt zwischen Zugvögeln und Nutzgeflügel unterbunden werden.

Desweiteren wurden am 15.11.2016 sämtliche Geflügelausstellungen in Sachsen untersagt.

Für Tierhalter in der direkten Grenzregion zu Tschechien ist nicht nachvollziehbar, warum sich das Nachbarland nicht an der Stallpflicht beteiligt. Nun müssen die Hühner auf sächsischem Boden aus dem Stall heraus zuschauen, wie die Tiere auf der anderen Seite des Grenzbaches im Garten herumlaufen. Ob Tierseuchen an Landesgrenzen Halt machen?

Nach Erkenntnissen vom 15.11.2016 gibt es bisher keinen einzigen Fall von H5N8 in Tschechien.

 

 

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