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Müssen für Wachteln Beiträge zur Tierseuchenkasse (TSK) gezahlt werden?

Müssen für Wachteln Beiträge zur Tierseuchenkasse (TSK) gezahlt werden? tierseuchenkasse wachteln meldepflicht bundesland sachsen niedersachsen hessen Wachtelküken (Japanische Legewachtel)
Wachtelküken (Japanische Legewachtel)

Immer wieder kommt die Frage auf, ob man für Japanische Legewachteln Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten muss. In Deutschland gibt es dafür keine bundesweit einheitliche Regelung. In meiner Heimat, dem Freistaat Sachsen, wird zum heutigen Zeitpunkt nicht gefordert, seine Wachteln bei der Tierseuchenkasse anzumelden und Kassenbeiträge zu zahlen.

Bei der jährlichen Stichtagsmeldung, die ich wegen anderer (tierseuchenkassenpflichtiger) Tiere zum Jahreswechsel abgeben muss, spielt mein Wachtelbestand keine Rolle. Er wird bei der Meldung nicht abgefragt. Eine Anfrage bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ergab, dass diese Verfahrensweise korrekt ist. 

In Niedersachsen ist die Meldung und Beitragszahlung an die TSK für Wachteln hingegen Pflicht. 

Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Landratsamt / Veterinäramt und der jeweiligen Tierseuchenkasse, ob Sie beitragspflichtig werden.

 

Beachten Sie auch die Wortmeldung meines Lesers aus Hessen, die ich hier -allerdings ungeprüft- veröffentlichen möchte. Erfahrungsberichte aus anderen Bundesländern, die einer besseren Übersicht zur Rechtslage dienen, sind ausdrücklich erwünscht.

 

 

 

 

Kommentare und Meinungen zu diesem Artikel

Marco Kaiser: Nur mal zur Info,2018 Ich in Hessen mußte: 1. Registrierung beim HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V) es wird eine 12stellige Betrieb- bzw. Registriernummer vergeben (kostet ca.23€) und ist ab 1 Tier Pflicht. 2. Meldung an das zuständige Veterinäramt 3. Registrierung und Meldung bei der Tierseuchenkasse ( 7€ pro Bestand und/oder 0,03€ pro Tier. 4. es müssen sogenannte Stichtagmeldungen gemacht werden. 5. Impfpflicht gegen ND (Newcastle Disease) und zuletzt 6. es muß nach §2 Geflügelpestverordnung ein Bestandsregister geführt werden. PS: hätte ich das alles vorher gewußt, hätte ich es mir vielleicht noch mit meinen 10 Wachteln überlegt ;) MfG aus dem Sauerland.

Tino Bellmann: Hallo und vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar! Die Haltung von Wachteln ist im Freistaat Sachsen im Jahre 2018 immer noch absolut unkompliziert. Bei der Anschaffung der Tiere schickt man sofort eine formlose Meldung an das Veterinäramt des zuständigen Landratsamtes. Pflichtmitgliedschaften, Beiträge usw. gibt es aber nicht. Die Meldung beim V-Amt bringt bereits die notwendige "Betriebsnummer" (kostenlos). Wer Wachteleier über einen eigenen "Hofverkauf" abgeben möchte, wird von der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes und der Sächsischen Landesuntersuchungsanstalt regelmäßig geprüft: Ebenfalls kostenlos. Sobald man jedoch ZUSÄTZLICH "tierseuchenkassenpflichtige" Tiere wie Hühner, Enten, Fische usw. hält, ändert sich das. Ich zahle mittlerweile einen Grundbeitrag zur TSK, weil ich 3 Marans habe. Der finanzielle Aufwand liegt bei 5,20 Euro pro Jahr und ich muss wegen der Marans eine Stichtagsmeldung machen. Für die Wachteln aber nicht! Link zum Beitragsrechner für die TSK Sachsen Bei einem solchen Ärger wie in Hessen würde ich nicht über die Haltung von Wachteln nachdenken, sondern über einen Umzug nach Sachsen. :-) LG TB