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Vogelgrippe in Sachsen: Drei Monate Stallpflicht für Geflügel und kein Ende abzusehen

Vogelgrippe in Sachsen: Drei Monate Stallpflicht für Geflügel und kein Ende abzusehen h5n8 vogelgrippe stallpflicht Hinter Gittern, aber immer noch im Freiland: Hahn im Sommer 2016
Hinter Gittern, aber immer noch im Freiland: Hahn im Sommer 2016

Sachsens Geflügelzüchter stöhnen. Seit drei Monaten (Seit 14.11.2016) dürfen ihre gefiederten Lieblinge wegen der Geflügelgrippe H5N8 nicht mehr aus dem Stall. Immer wieder gibt es Gerüchte, die Stallpflicht werde bald aufgehoben oder sei bereits aufgehoben worden. Dem ist nicht so. Die Stallpflicht gilt in Sachsen weiterhin und ohne Ausnahme, denn es kann keine Entwarnung gegeben werden. Momentan sieht es eher aus, als würde sich die Vogelgrippe weiter ausbreiten.

So wurden an sächsischen Gewässern auch im Januar 2017 infizierte Tiere, wie beispielsweise Schwäne, gefunden. Sogar im Zoo Dresden soll es nachgewiesene H5N8-Erkrankungen geben.

Der Wachtelhalter wird in seiner Tätigkeit (zur Zeit) noch nicht allzu sehr behindert. Wachteln werden selten im direkten Freiland gehalten. Wer seine Legewachteln in einer Voliere hält, kommt den Auflagen der Stallpflicht bereits nach, wenn er die Voliere großzügig überdacht und den direkten Kontakt zwischen Wachteln und Wildvögeln mit einem zusätzlichen Vogelnetz verhindert. Bei der Wachtelhaltung im Stall ändert sich durch die verordnete Stallpflicht gar nichts. Sobald man aber anderes Geflügel (Enten, Gänse, Hühner...) besitzt, wird die Aufstallung zum ernstzunehmenden Thema.

Es gab in Sachsen Verwirrung, weil einzelne Orte nicht mehr als "Sperrbezirk" ausgewiesen wurden. Sofort glaubten einige Geflügelhalter, die Stallpflicht sei hinfällig geworden. Das ist falsch. Wenn eine Gemeinde den Status "Vogelgrippe-Sperrbezirk" verliert, bedeutet es nicht, dass die Stallpflicht aufgehoben wird. In einem Vogelgrippe-Sperrbezirk dürfen Tiere -zusätzlich zur Stallpflicht- nicht transportiert werden, es gibt regelmäßige Untersuchungen, Hunde und Katzen dürfen nicht frei herumlaufen usw.

Der "Vogelgrippe-Sperrbezirk" ist also die höhere Stufe. Von Unwetterwarnstufen oder Hochwasserwarnstufen kennt man das ja auch. 

Der benachbarte Freistaat Thüringen hat erst Ende Januar 2017 eine generelle Stallpflicht für Geflügel verordnet. Vorher galt sie nur für "Risikogebiete". Nachdem der Tierbestand eines Hobbyzüchters in Ostthüringen mit H5N8 infiziert war, sah sich das zuständige Gesundheitsministerium veranlasst, die landesweite Stallpflicht durchzusetzen.

In Sachsen und Thüringen verschärft sich also die Lage. In Bayern ist es nicht anders.

Inzwischen hört man aus anderen Bundesländern, dass die Stallpflicht vorübergehend ausgesetzt wurde oder bald ausgesetzt werden soll. Für Verwirrung sorgen solche Meldungen, wenn sie in den Medien ohne exakten regionalen Bezug veröffentlicht werden. Wenn "im Südwesten die Stallpflicht ausgesetzt wird", was genau ist damit gemeint?

Richtig wäre, wenn die Medien berichten würden: Alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes sind momentan von der Vogelgrippe betroffen.  

Seit Ende Dezember 2016 gibt es Informationen zu Vogelgrippefällen in der Slowakei, im Januar erreichten uns Berichte von Vogelgrippefällen aus Tschechien.

Zeitgleich taucht ein zweiter Virus auf. Neben H5N8 gibt es nun auch H5N5. H5N8 breitet sich seit etwa 2 Jahren in Europa aus.

Erstaunlich ist -und das begreift wohl kein normal denkender Verbraucher- dass die Regale unserer Supermärkte nach wie vor mit "Freilandeiern" gefüllt sind. Selbst das im Stall eingesperrte Geflügel wird weiterhin als "Freilandgeflügel" vermarktet.

Möglich wird das durch eine EU-Verordnung. Selbst wenn Hühner nicht mehr im Freiland leben, dürfen die Eier zwölf Wochen später immer noch als "Freilandeier" vermarktet werden. Erst wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, werden aus den "Freilandeiern" die berüchtigten "Eier aus Bodenhaltung".  (Gibt es auch Deckenhaltung?)

Eine merkwürdige Praktik wurde aus Baden-Württemberg bekannt. Hier hat das zuständige Agrarministerium die Stallpflicht am 1.2.2017 für einen Tag ausgesetzt. Am 2.2.2017 wurde die Aufstallung erneut angeordnet. Durch diesen "Trick" dürfen Eier aus BW nach wie vor als "Freilandeier" verkauft werden. Die Frist für die 12 Wochen begann schließlich am 2.2.2017.

Es ist also kein Wunder, wenn sogar die Ministerkollegen aus anderen Bundesländern so etwas wie "Verbrauchertäuschung" murmeln. Das Vertrauen in die deutsche Landwirtschaft wird mit solchen "Machenschaften" keinesfalls gestärkt.

Das würde bedeuten: Wer seine Hühner alle drei Monate einmal ins Freie lässt, erzeugt Freilandeier?

Ganz so einfach ist es nicht. Richtig ist: Die Tiere müssen wirklich Freilandhühner sein. Die Regelung gilt nur, wenn die Tiere aus "veterinärmedizinischen Gründen" zu einem Leben im Stall verurteilt wurden. Man kann die Hühner also nicht alle paar Monate für ein paar Stunden nach draußen schicken, damit man "Freilandeier" verkaufen kann.

Aber wir müssen gar nicht in andere Bundesländer schauen. Selbst in Sachsen gibt es nach wie vor regionale Anbieter, die im großen Stil "Freilandeier" liefern. Wie sie das machen? Keine Ahnung! In Sachsen gilt die Stallpflicht seit November ohne Unterbrechung. Vielleicht leben die Hühner gar nicht in Sachsen, sondern im benachbarten Tschechien oder Polen. Auf meine Fragen in verschiedenen Lebensmittelmärkten habe ich bisher Antworten wie "Wir haben gefragt, die dürfen das angeblich" bis hin zu "Krümelkackerei" erhalten. Hm, irgendwie macht das auf mich keinen guten Eindruck.

Mittlerweile haben sich meine zwei Hennen in ihr Schicksal gefügt. Wenn ich den Stall ausmisten möchte, unternehmen sie keine Versuche mehr, ins Freie zu gelangen. Mir gefällt das nicht. Es geht nun langsam auf das Frühjahr zu und es wäre Zeit, einige Dinge zu durchdenken und vorzubereiten.

Planungssicherheit hat man momentan überhaupt nicht. Es könnte also passieren, dass ich mir jetzt Bruteier für Laufenten oder Hühner kaufe und die Tiere dann nicht nach draußen dürfen. Kleine Laufenten kann man nach meinen Erfahrungen höchstens einen Monat im Stall halten. Je größer sie werden, um so mehr verspüren sie Lust, im Wasser herumzuplanschen. Das möchte ich meinen Enten keinesfalls vorenthalten.

Abschließend wollen wir noch erwähnen, dass bei aller Hysterie über die Vogelgrippe immer noch die Kaninchenseuche RHDV2 existiert. Sie bedroht ganze Kaninchenbestände seit Jahren.

Es sind keine guten Zeiten für Kleintierhalter. 


 

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