Gewerbliche Wachtelzüchter schauen sicher darauf, ob es in meinem "Onlineshop" einen Hinweis auf die Verpackungsverordnung gibt. Warum? Jeder professionell betriebene Internetshop ist verpflichtet, Mitglied bei einem Recycling- bzw. Entsorgungsverbund zu sein. Die meisten Onlinehändler gehen daher einen Vertrag mit der Landbell AG oder der Interseroh GmbH ein, zahlen einen pauschalen Entsorgungsbetrag und kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung auf diese Weise nach.
Nach meinem Verständnis, welches sich aus dem Lesen der Gesetzestexte ergibt, gilt die Verpackungsverordnung nur für "Unternehmen", nicht für eine Hobbytätigkeit. Als erstes wäre also erforderlich, dass sowohl das Finanzamt als auch das Gewerbeamt meine Wachtelhaltung als "unternehmerische Tätigkeit" anerkennen. Dazu müsste vom Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht und ein steuerlich relevanter Umsatz festgestellt werden.
Mit Schreiben vom 3.4.2017 hat das Finanzamt Freiberg verbindlich mitgeteilt, dass bei meiner Tätigkeit als Hobbylandwirt "keine steuerlich relevante Landwirtschaft vorliegt, sondern Liebhaberei".
Des weiteren gilt die VerpackV (Aus meiner Sicht) hauptsächlich für "Erstinverkehrbringer" von Verpackungen. Man müsste demnach Verpackungsmaterial ankaufen, um es mit dem Versand von Produkten in den Verkehr zu bringen.
Bei meiner selbständigen Tätigkeit als IT-Fachmann fallen ausreichend Verpackungsmittel an, die größtenteils neu sind und nach Wareneingang sofort entsorgt werden müssten. Falls ich als Wachtelzüchter etwas versende, verwende ich zuerst das Verpackungsmaterial aus den Wareneingängen meiner Firma. Ich betrachte es als absolut umweltfreundlich, Verpackungen mehrfach zu verwenden.
Zur Zeit gelten bei mir -was die Verpackungsmittel betrifft- die gleichen Regeln, wie wenn Sie bei Ebay von einer Privatperson einen Artikel kaufen und nach Hause geschickt bekommen.
Daher dürfen Sie alle Verpackungen im normalen Hausmüll (Bitte nach Materialien getrennt) entsorgen.