In Deutschland scheint es kein gesetzlich vorgeschriebenes, einheitliches Mindesthaltbarkeitsdatum für Wachteleier zu geben. Zumindest findet man kaum bundeseinheitliche, amtliche Veröffentlichungen zu diesem spezifischen Thema.
Wachteleier werden in der Amtssprache oft als "Eier / sonstiges Geflügel" bezeichnet, welches mit einem MHD von 28 Tagen auszuzeichnen ist.
Das Veterinäramt Mittelsachsen äußerte mir gegenüber: "Schreiben Sie 28 Tage auf die Verpackungen, dann sind Sie auf der sicheren Seite."
Wichtig ist übrigens -und darauf legt die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes besonderen Wert- dass sich das Mindesthaltbarkeitsdatum "im direkten Sichtbereich des Käufers" befindet und vollständig ausgeschrieben auf der Verpackung steht.
Die korrekte Auszeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums lautet "Mindestens haltbar bis Datum". Eine MHD-Auszeichnung, die nur aus einem Datum besteht oder mit "Mind. haltb." abgekürzt wird, ist demzufolge nicht zulässig.
Im benachbarten Tschechien verkauft man Wachteleier aus industrieller Haltung mit einem MHD von 6 Wochen (42 Tage). Daraus kann man ableiten, dass es offenbar keine europäische Richtlinie für die Mindesthaltbarkeit von Wachteleiern zu geben scheint.